Weitere Details sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen
Zum bedingten Kapital siehe Einzelabschluss der Komax Holding AG, Seite 101 sowie Art. 3.2 der Statuten.
Die Generalversammlung vom 13. Mai 2009 hat der Schaffung von bedingtem Kapital von maximal CHF 46 248.00 für den Fall der Ausübung von Options- und Bezugsrechten, die im Rahmen von Kader- und Mitarbeiterbeteiligungen an der Komax Holding AG ausgegeben werden, zugestimmt. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Im Jahr 2010 wurden 13 360 Optionen in Aktien zu CHF 0.10 umgewandelt, im Jahr 2011 wurden keine Optionen ausgeübt. Damit beläuft sich per 31. Dezember 2011 das bedingte Kapital auf CHF 44 912.00.
Die Komax Gruppe verfügte per 31. Dezember 2011 über kein genehmigtes Kapital.
Kapitalveränderungen
Angaben zu den Kapitalveränderungen in den Jahren 2011 und 2010 finden sich auf der Seite 56 der finanziellen Berichterstattung. Die entsprechenden Angaben zum Jahr 2009 sind in der finanziellen Berichterstattung des Geschäftsberichts 2010 auf der Seite 52 aufgeführt.
Aktien, Partizipations- und Genussscheine
Die Komax Holding AG verfügt per 31. Dezember 2011 über ein voll liberiertes Aktienkapital von CHF 340 088.00, aufgeteilt in 3 400 880 Namenaktien mit einem Nominalwert von CHF 0.10. An der Generalversammlung berechtigt jede Namenaktie zu einer Stimme. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Aktionär im Aktienbuch als «Aktionär mit Stimmrecht» eingetragen ist (siehe auch 36 «Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee- Eintragungen»). Die Namenaktien sind voll dividendenberechtigt.
Die Komax Holding AG verfügt weder über Partizipations- noch über Genussscheine.